Was sind meine Rechte und Pflichten als Radfahrer?

Viele Beteiligte am Straßenverkehr benutzen in der heutigen, sehr Medien fokussierenden Welt immer öfters ihr Handy auf der Straße. Dabei sind sie in Facebook, WhatsApp und auch verschiedenen Apps, wie zum Beispiel die Sunmaker App unterwegs. Doch kann dies zu großem Schaden und Unfällen im Verkehr führen. Nicht nur Autofahrer werden dafür bestraft, auch Fahrradfahrer haben gewisse Regeln zu befolgen. Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über die Rechte und Pflichten von Radfahrern.

Radweg

Fahrräder gelten als Fahrzeuge und dürfen somit nur auf der Straße oder auf einem Fahrradweg gefahren werden. Das Fahren auf dem Gehweg ist untersagt. Jedoch müssen Kinder bis einschließlich acht Jahren auf dem Gehweg fahren und Kinder bis einschließlich des Zehnten Lebensjahres dürfen den Gehweg mit ihrem Fahrrad benutzen. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder bis acht Jahre auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten. Radfahrer haben die Erlaubnis nebeneinander zu fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern.

Handy

Das Benutzen des Handys auf dem Fahrrad ist verboten. Durch Handys wird man automatisch abgelenkt, ist somit nicht mehr auf den Verkehr konzentriert und Unfälle werden begünstigt. Wird das Handy im Verkehr genutzt ist ein Bußgeld von 55 Euro zu zahlen. Dieses Geld können Sie besser in eine Handyhalterung für Ihr Fahrrad investieren und zukünftige Probleme mit der Polizei verhindern.

Beleuchtung

Fahrradfahrer sind verpflichtet in der Dunkelheit, in der Dämmerung und wenn es die Sichtverhältnisse erfordern Fahrradlichter an ihrem Fahrrad anzubringen. Wenn man sein Fahrrad parkt muss man dieses grundsätzlich nicht beleuchten. Dies ändert sich jedoch bei parkenden Fahrrädern auf der Fahrbahn.

Alkohol

Alkohollimit am Steuer gilt auch für Fahrräder, bei Verstößen können auch diese mit erheblichen Folgen rechnen. Eine bestimmte Promillegrenze gibt es jedoch nicht. Ab 1,6 Promille oder wenn der Radfahrer seine Fahrweise nicht mehr unter Kontrolle hat, wird von einer Straftat ausgegangen. Dabei wird ein hohes Bußgeld angefordert plus drei Punkte in Flensburg kassiert. Wird alkoholisiert ein Unfall verursacht, ist bereits ein Wert von 0,3 Promille kritisch. Überlegen Sie es sich also gut, wenn sich nach der nächsten Kneipentour auf Ihr Fahrrad steigen.

Ampel

Für Fahrradfahrer gelten prinzipiell Ampeln mit Radverkehrsführungen. Sind diese nicht vorhanden, sind die Ampeln der Fahrbahn zu beachten. Wird eine rote Ampel überfahren, wird dies mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft. Wird an einer roten Ampel gehalten hat man das Recht, die stehenden Autos über rechts zu überholen. Jedoch ist hier Vorsicht geboten. Das Überholen sollte langsam und vorsichtig ablaufen und nur wenn ausreichend Raum zur Verfügung ist. Außerdem müssen die Auto stehen. Rollende Autos dürfen nicht überholt werden.

Helm

Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht, das Tragen eines Helmes ist jedoch dringlichst zu empfehlen. Mit dem Fahrrad kann man schon einmal auf sehr hohe Geschwindigkeiten kommen, da sind Unfälle und Stürze nicht unwahrscheinlich. Durch einen Helm werden sie geschützt und bringen sich weniger in Gefahr.

Fußgängerüberweg

Ein Fahrradfahrer muss bei dem Überqueren eines Zebrastreifens von seinem Fahrrad absteigen und zur anderen Straßenseite laufen, denn nur Rollstuhlfahrer und Fußgänger haben das Recht den Zebrastreifen zu überqueren.